All-in-One-Lösungen

Hinweisgeberschutz für Behörden

Rechtskonform sein mit der Compliance-Lösung vom Spezialisten — Das neue Hinweisgeberschutz-Gesetz (HinSchG): Für Behörden und öffentlichen Dienst verpflichtend. Lernen Sie unsere Leistungen für Behörden kennen: Unsere Pakete mit externer Meldestelle und hochsicherer Meldeplattform nach den Vorgaben des HinSchG überzeugen auch Sie.

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Hinweisgeberschutz für Behörden

Rechtskonform sein mit der Compliance-Lösung vom Spezialisten — Das neue Hinweisgeberschutz-Gesetz (HinSchG): Für Behörden und öffentlichen Dienst verpflichtend. Lernen Sie unsere Leistungen für Behörden kennen: Unsere Pakete mit externer Meldestelle und hochsicherer Meldeplattform nach den Vorgaben des HinSchG überzeugen auch Sie.

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m 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nach abermaligen Änderungen auch in Deutschland für alle Behörden und den öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Die Rechtsmaterie ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Hinweisgebern und Whistleblowern in Deutschland, sowie ein zentraler Bestandteil für eine tragfähige Compliance-Strategie von Behörden. Es bietet Mitarbeitern, Führungskräften und sonstigen Personen, die auf Missstände in Verbänden aufmerksam machen, einen umfassenden Schutz vor arbeits- und dienstrechtlichen Konsequenzen.

Eine Initiative des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

Fordern Sie ein Informationsgespräch an und erfahren Sie mehr über unser Meldestellen-Paket und eine mögliche Umsetzung für Ihr Haus. Durch unsere schlanke Kostenstruktur mit gleichbleibender, monatlicher Gebühr und individueller Staffel nach Anzahl Ihrer Dienstkräfte sind wir die bundesweiten Spezialisten für den Compliance-Bereich.

Was sind die gesetzlichen Aufgaben einer Meldestelle

  • Empfangen von Hinweisen: Die interne Meldestelle ist dafür verantwortlich, alle eingehenden Hinweise von Hinweisgebern entgegenzunehmen, dies kann komfortabel durch eine Meldekanal-Software erfolgen.
  • Vertraulichkeit: Die interne Meldestelle muss die Identität der Hinweisgeber schützen und die Hinweise vertraulich behandeln, was durch eine Meldekanal-Software besonders einfach bewerkstelligbar ist.
  • Prüfung: Die interne Meldestelle muss alle Hinweise sorgfältig prüfen, um zu beurteilen, ob es sich tatsächlich um einen möglichen Verstoß handelt.
  • Weiterleitung: Wenn ein Hinweis als glaubwürdig und relevant eingestuft wird, muss die interne Meldestelle den Hinweis an die zuständigen Stellen innerhalb des Hauses weiterleiten und Ermittlungen durchführen.
  • Rückmeldung: Die interne Meldestelle muss dem Hinweisgeber eine Rückmeldung geben, ob der Hinweis bearbeitet wurde und welche Maßnahmen ergriffen wurden. Durch eine Meldekanal-Software ist die Rückmeldung jederzeit einfach und gesichert möglich.
  • Dokumentation: Die interne Meldestelle ist verpflichtet, alle eingegangenen Hinweise und die weiteren Schritte, die unternommen wurden, zu dokumentieren. Unsere Meldekanal-Software dokumentiert sämtliche Vorgänge in Echtzeit.
  • Schulung: Die interne Meldestelle muss sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden über das HinSchG und die Bedeutung der Einrichtung einer Meldestelle informiert und geschult werden, um sicherzustellen, dass das Gesetz eingehalten wird.
Unverbindliches Angebot anfragen
Profitieren Sie von kostengerechten Leistungen. Wir kombinieren langjährige Praxiserfahrung mit Wirtschaftlichkeit. Lassen Sie auch Ihre Behörde von uns profitieren: Fragen Sie ein unverbindliches Angebot an.

Unser All-in-One-Konzept

1.
Audit

Unsere Rechtsspezialisten auditieren die individuellen Gegebenheiten Ihrer Behörde vor Ort mit unserem 360 °-Konzept.

2.
Hochsicherer Meldekanal

Wir stellen Ihnen unsere hochsichere Meldekanal-Plattform zur Entgegennahme und Fallbearbeitung von eingehenden Hinweisen zur Verfügung.

3.
Externe Meldestelle

Wir übernehmen Ihre Hinweisgeber-Meldestelle und sind fortan Ihre Hinweisgeberbeauftragten nach den gesetzlichen Vorschriften aus HinSchG.

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