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Hinweisgeberschutz für Unternehmen
Rechtskonform sein mit der Compliance-Lösung vom Spezialisten — Das neue Hinweisgeberschutz-Gesetz (HinSchG): Für Unternehmen und Behörden verpflichtend. Lernen Sie unsere Leistungen für Unternehmen und Behörden kennen: Unsere Pakete mit externer Meldestelle und hochsicherer Meldeplattform nach den Vorgaben des HinSchG überzeugen auch Sie.

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Hinweisgeberschutz für Unternehmen
Rechtskonform sein mit der Compliance-Lösung vom Spezialisten — Das neue Hinweisgeberschutz-Gesetz (HinSchG): Für Unternehmen und Behörden verpflichtend. Lernen Sie unsere Leistungen für Unternehmen und Behörden kennen: Unsere Pakete mit externer Meldestelle und hochsicherer Meldeplattform nach den Vorgaben des HinSchG überzeugen auch Sie.
m 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nach abermaligen Änderungen auch in Deutschland für alle Unternehmen und Behörden, sowie Gemeinden und Städte in Kraft getreten. Die Rechtsmaterie ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Hinweisgebern und Whistleblowern in Deutschland, sowie ein zentraler Bestandteil für eine tragfähige Compliance-Strategie von Unternehmen. Es bietet Mitarbeitern, Führungskräften und sonstigen Personen, die auf Missstände in der Einrichtung aufmerksam machen, einen umfassenden Schutz vor arbeits- und dienstrechtlichen Konsequenzen. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet sämtliche Unternehmen und Beschäftigungsgeber, ein internes Meldesystem einzurichten und sich um den Schutz der Whistleblower zu kümmern. Nur so kann sichergestellt werden, dass Hinweisgeber ermutigt werden, Missstände aufzudecken, ohne Angst vor Repressalien oder Diskriminierung haben zu müssen. Lediglich das Sicherstellen von bestehenden Datenschutzkonzepten ist ausdrücklich nicht ausreichend und birgt hohe Bußgeldgefahren, sowie das Risiko für Reputationsschäden und Schadensersatz von Betroffenen. Geschäftsführer von GmbHs oder GmbH & Co. KGs sollten die Umsetzungspflicht für ihr Unternehmen daher ernst nehmen, um eine persönliche Haftung aufgrund pflichtwidrigem Unterlassens zu vermeiden.
Wer ist verpflichtet?
Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden bis zum 17.12.2023. Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sind bereits ab 02.07.2023 zur Umsetzung verpflichtet worden. Die Umsetzungspflicht gilt nach Maßgabe von Landesrecht ebenfalls für Behörden, insbesondere, wenn Sie Beschäftigungsgeber von Tarifbeschäftigten sind.
Was bieten wir?
Als langjähriger Fachdienstleister für Mittelstand und Behörden verfügen wir über umfassende Erfahrung in der standardisierten Implementierung von Meldesystemen und den Themen Datenschutzrecht und digitale Transformation. Wir unterstützen, ein effektives Meldesystem zu implementieren und Ihre Mitarbeitenden über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz zu informieren. Auch können die Sie ab Dezember 2023 neu treffenden, umfangreichen Aufgaben der verpflichtenden, internen Meldestelle kostengünstig an uns auslagern — und sparen so wertvolle Personalressourcen und hohe Begleitaufwendungen wie Mitarbeiter-Kündigungsschutz, Ausbildungs- und Fortbildungskosten sowie Freistellungen. Wir decken dabei die Bedarfe von mittleren und großen Unternehmen, als auch komplexen Konzern- und Holdingstrukturen.
Meldekanal-Software
Unsere innovative Meldekanal-Software in der Behörden-Version wird von Spezialisten geschätzt und bietet die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Eröffnung eines digitalen Meldekanals innerhalb von wenigen Stunden. Mit der Einrichtung Ihres digitalen Meldekanals kommen Sie einen wichtigen Schritt weiter zur Rechtskonformität Ihres Hauses. Unser System ist auch von Laien einfach zu bedienen und höchst benutzerfreundlich. Sie kann einfach in Ihre bestehenden Systeme integriert werden und hilft Ihnen dabei, eine sichere, anonyme und vertrauliche Möglichkeit zu schaffen, um Hinweise auf Verstöße gegen das Hinweisgeberschutz-Gesetz oder Ihre eigenen Compliance-Vorschriften zu erhalten. Durch die Schaffung eines sicheren und anonymen Kanals für Hinweise auf mögliche Verstöße können Sie auch sicherstellen, dass Probleme in Unternehmen und Behörden frühzeitig erkannt und behoben werden. Dies wiederum trägt dazu bei, die Zufriedenheit zu verbessern und das Vertrauen in Ihr Haus zu stärken.

Eine Initiative des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik







Fordern Sie ein Informationsgespräch an und erfahren Sie mehr über unser Meldestellen-Paket und eine mögliche Umsetzung für Ihr Haus. Durch unsere schlanke Kostenstruktur mit gleichbleibender, monatlicher Gebühr und individueller Staffel nach Anzahl Ihrer Dienstkräfte sind wir die bundesweiten Spezialisten für den Compliance-Bereich.
Was sind die gesetzlichen Aufgaben einer Meldestelle
- Empfangen von Hinweisen: Die interne Meldestelle ist dafür verantwortlich, alle eingehenden Hinweise von Hinweisgebern entgegenzunehmen, dies kann komfortabel durch eine Meldekanal-Software erfolgen.
- Vertraulichkeit: Die interne Meldestelle muss die Identität der Hinweisgeber schützen und die Hinweise vertraulich behandeln, was durch eine Meldekanal-Software besonders einfach bewerkstelligbar ist.
- Prüfung: Die interne Meldestelle muss alle Hinweise sorgfältig prüfen, um zu beurteilen, ob es sich tatsächlich um einen möglichen Verstoß handelt.
- Weiterleitung: Wenn ein Hinweis als glaubwürdig und relevant eingestuft wird, muss die interne Meldestelle den Hinweis an die zuständigen Stellen innerhalb des Hauses weiterleiten und Ermittlungen durchführen.
- Rückmeldung: Die interne Meldestelle muss dem Hinweisgeber eine Rückmeldung geben, ob der Hinweis bearbeitet wurde und welche Maßnahmen ergriffen wurden. Durch eine Meldekanal-Software ist die Rückmeldung jederzeit einfach und gesichert möglich.
- Dokumentation: Die interne Meldestelle ist verpflichtet, alle eingegangenen Hinweise und die weiteren Schritte, die unternommen wurden, zu dokumentieren. Unsere Meldekanal-Software dokumentiert sämtliche Vorgänge in Echtzeit.
- Schulung: Die interne Meldestelle muss sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden über das HinSchG und die Bedeutung der Einrichtung einer Meldestelle informiert und geschult werden, um sicherzustellen, dass das Gesetz eingehalten wird.
Unverbindliches Angebot anfragen
Unser All-in-One-Konzept
Audit
Unsere Rechtsspezialisten auditieren die individuellen Gegebenheiten Ihrer Organisation vor Ort mit unserem 360 °-Konzept.
Hochsicherer Meldekanal
Wir stellen Ihnen unsere hochsichere Meldekanal-Plattform zur Entgegennahme und Fallbearbeitung von eingehenden Hinweisen zur Verfügung.
Externe Meldestelle
Wir übernehmen Ihre Hinweisgeber-Meldestelle und sind fortan Ihre Hinweisgeberbeauftragten nach den gesetzlichen Vorschriften aus HinSchG.
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Unser Team steht Ihnen unter +49 (0)861 23083020 zur Verfügung.